News zu den Leseempfehlungen


Im Juli 2019 führte ich Altersempfehlungen zu meinen Büchern ein. Nun gibt es Neuigkeiten und einen neuen Namen.

Als Autor bin ich nicht nur für das, was ich schreibe verantwortlich, sondern auch dafür, Kinder und Jugendliche vor Inhalten, die sie gefährden könnten, bestmöglich zu schützen. Deshalb erhielt im Sommer 2019 jedes meiner Bücher Altersempfehlungen. Nach einem knappen halben Jahr habe ich mein Konzept jetzt überarbeitet.

Mehr Sicherheit auf digitalen Lesegeräten

Da das Thema Kinder- und Jugendschutz weder bei Autoren, noch bei Herstellern von E- Readern oder Programmierern von Store- Apps auf großen Anklang stößt, habe ich mir überlegt, was ich selbst tun kann, um den Nachwuchs vor ungeeigneten Büchern zu schützen. Weil Familien sich häufig ein Tablet oder einen E- Reader teilen und so alle Bücher in einen Pool geworfen werden, werden in meinen Werken nun gleich zu Beginn die jeweiligen Leseempfehlungen angezeigt. Sollten Kinder oder Jugendliche aus Versehen auf ein Buch klicken, welches ein volljähriges Familienmitglied gekauft hat, wird ihnen so direkt angezeigt, dass der Inhalt für sie ungeeignet ist. Aber auch kinderlosen Paaren und Alleinstehenden bietet diese Neuerung einen hilfreichen Überblick über den Gewaltgrad, die verwendete Sprache und die Thematik des geöffneten Buches, ohne dass sie auf meinem Blog oder in ihrem Store noch einmal nachschauen müssen.

Neue Namensgebung

Darüber hinaus habe ich die Altersempfehlungen im Hinblick auf erwachsene Käufer in Leseempfehlungen geändert, da diese Bezeichnung weniger dominant ist und keine Erziehungsabsicht andeutet. Laut meinen Beobachtungen stieß der alte Begriff einigen volljährigen Lesern sauer auf, die sich bei ihrer Lieblingsbeschäftigung, dem Erleben von Geschichten, bevormundet fühlten. Das ist natürlich nicht meine Absicht, denn primär sollen die Leseempfehlungen eine wertvolle Orientierung bieten.

Kritik am Büchermarkt

Wie bereits angesprochen, interessiert es die wenigsten, welche Inhalte oder Thematiken Bücher aufweisen. Was bei Filmen seit Jahrzehnten akzeptiert ist, scheint für gedruckte oder digitale Inhalte undenkbar. So kann im Idealfall zwar kein Minderjähriger in einem Elektronikmarkt einen Film kaufen, der ab 18 Jahren freigegeben ist, aber rund um die Uhr in Onlineshops Bücher mit verstörenden Geschichten konsumieren. Selbst auf Brettspielen und Puzzles finden sich Empfehlungen, doch weder Autoren, noch deren Verlage sind dazu bereit, ihre anderen Werke damit auszustatten. Bisher findet man- wenn überhaupt- nur auf klassischen Kinderbüchern eine Altersangabe. Dabei wäre es für Programmierer ein leichtes, über angezeigten Covern im digitalen Bücherregal eine kleine Zahl einzublenden, ähnlich dem FSK- Logo. Wir Autoren dürfen dies laut unseren Vertreibern nicht selbst tun, weil auf einem Cover bisher nur Titel und Untertitel zugelassen sind. Shopping- Plattformen müssten also die technischen Möglichkeiten und die Pflicht zur Altersangabe schaffen, Herausgeber und Autoren müssten sich dazu bereit erklären, ihre Inhalte anhand von objektiven Gesichtspunkten zu bewerten.
Familien, die dieses Problem erkannt haben, legen die Bücher für jedes Mitglied in einen eigenen Ordner ab, doch weil diese nicht passwortgeschützt sind, können Minderjährige dennoch darauf zugreifen. Natürlich können auch meine Leseempfehlungen nichts an den genannten Missständen ändern, vielmehr stellen sie einen Appell dar, die jeweilige Geschichte nicht zu lesen, wenn man unter der Altersgrenze liegt oder mit den entsprechenden Inhalten nicht umgehen kann.

Die Leseempfehlungen werden bereits seit einigen Wochen in allen Büchern angezeigt und sorgen so für noch mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit.