Autorentipp: Wenn ein Autor stirbt


Endlich sind wir alle einmal. Von vielen Menschen wird nach ihrem Tod nichts mehr übrig bleiben. Doch was geschieht eigentlich mit Büchern von verstorbenen Autoren?
Vorweg: Die folgenden Tipps wurden von mir recherchiert und stellen selbstverständlich keine rechtsverbindliche Beratung dar.

Früh über den Tod sprechen

Wer sich schon früh mit seinem eigenen Ableben beschäftigt, wird die aktuelle Rechtslage kennen: Werke von Autoren, die seit siebzig Jahren tot sind, dürfen wiederveröffentlicht werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Autor einen Rechtsnachfolger bestimmt hat. Dieser darf sich direkt nach dem Tod des Autors um die Werke kümmern. Nach siebzig Jahren sind die Bücher gemeinfrei- sie dürfen von jedermann wiederveröffentlicht werden. Cover sind nach fünfzig bzw. fünfundzwanzig (bei Fotografien) Jahren gemeinfrei.
Wer sich keine Gedanken über seine Bücher nach seinem Tod macht und auch nichts geregelt hat, ist erst einmal trotzdem auf der sicheren Seite, da seine Bücher eben mindestens siebzig Jahre nicht verlegt werden dürfen.

Jetzt ist die Zeit

Aber hier soll es darum gehen, was man schon vor dem Ableben tun kann, damit Leser die Werke auch weiterhin erwerben können. Ein Autor schreibt nicht einfach ein Buch und veröffentlicht es dann. Es gibt viele rechtliche Aspekte zu klären, wie die Titelanmeldung, die Rechte am Cover und anderen Bildern, dem Lektorat, dem Autorenfoto usw. Da Verlage eine Klausel in ihren Verträgen haben, die das Publizieren der Texte klärt, möchte ich auf Selfpublisher eingehen. Wer alles an seinen Büchern selbst macht, hat es am einfachsten. Wer aber verschiedene Dienstleister beauftragt hat, sollte vertraglich festhalten, an wen die Rechte nach dem Tod des Autoren übergehen.

Aktiv werden

Selfpublisher sollten ein Testament anfertigen und darin einen Erben und somit Rechtsnachfolger bestimmen, der sich um die Bücher kümmern darf. Gerade im digitalen Zeitalter muss sich der Erbe schnell um die Klärung bemühen, da die Buchverkäufe natürlich weiterlaufen. Banken schließen Konten in der Regel nach dem Tod ihrer Kunden. Damit die Einnahmen nicht verloren sind, muss der Erbe rechtzeitig ein eigenes Konto eröffnen und die neuen Daten dem Portal/ Distributoren mitteilen.
Im Buch geändert werden sollte auf jeden Fall das Impressum. Die Leser sollten wissen, dass nun ein Erbe die Werke verwaltet. Der Autor sollte bedenken, dass die Rechtsnachfolge eventuell technisch nicht in der Lage dazu sein könnte und deshalb im Testament auch auf externe Dienstleister eingehen, die der Erbe dann mit der technischen Seite der Veröffentlichung beauftragen darf.

Unveröffentlichte Bücher

Auch was mit noch unveröffentlichten Büchern geschehen soll, muss der Autor zu Lebzeiten klären. Darf das Buch von einem anderen beendet werden oder soll es nur auszugsweise- vielleicht noch mit einem erläuternden Nachwort des Erben- veröffentlicht werden? Soll ein unveröffentlichtes Buch überhaupt auf den Markt kommen? Die Rechtsnachfolge sollte sich auf jeden Fall an die Wünsche des Autoren halten.

Marketing

Ein Erbe sollte nicht nur alle Zugangsdaten erhalten, sondern auch Dateien und Rohmaterial, um für die Bücher (weiter) werben zu können. Er sollte die sozialen Netzwerke und eventuell vorhandene Webseiten aktualisieren und pflegen dürfen.

Wie man sieht, ist es gar nicht so unwichtig, sich vor dem Ableben um einige Dinge zu kümmern, damit die eigenen Bücher auch nach dem Tod weiterhin verkauft werden können.

Weitere Informationen:

Wikisource.org- Urheberrecht
Wikipedia.org- Regelschutzfrist
Wikipedia.org- Gemeinfreiheit
Wikipedia.org- Bildrechte