Geschütztes Bildmaterial- Hinweise für Blogger
Die Idee zu diesem Artikel kam mir, als ich letztens zwei Dinge abfotografierte und auf meinen Blog gestellt hatte. Es ging um das Spongebob- Parfum und um den Filmabschnitt von Carrie (1976). Selbstverständlich sind diese Bilder geschützt und der Schutzumfang ist wie bei allen Werken sehr hoch. Um euch die erworbenen Dinge aber zeigen zu dürfen, bedarf es keiner Genehmigung der Rechteinhaber. In diesem Fall waren es Nickelodeon und die MGM Company.
In unserem Gesetz sind Bild- sowie Textzitate glücklicherweise erlaubt und stellen für mich auch ein Recht auf Pressefreiheit dar. Nichtsdestotrotz darf man keine Bilder stehlen oder abseits des Gesetzes veröffentlichen.
Unter den abfotografierten Gegenständen war deshalb eine verlinkte Seite als Hinweis angebracht, wo ihr grob nachlesen könnt, was erlaubt ist und was nicht.
Ich möchte das Recht auf Bildzitate kurz erklären.
Fall 1: Foto einer Frau, darunter der Satz: "Mrs. Combe ist scheiße."
Es ist gesetzlich verboten ein Bild von einer anderen Person ohne deren schriftliche Erlaubnis hochzuladen. Bei diesem Fall greift das Recht des Bildzitates nicht, da man die Behauptung (so strafbar sie auch sei) ohne das Foto hätte tätigen können.
Fall 2: Foto einer DVD, darunter der Satz "Der Film ist gerade erschienen."
Dieser Fall sieht anders aus. Das Foto ist mit der Aussage über die Neuerscheinung eng verbunden und notwendig, um darüber berichten zu können, denn es gibt- auch bei älteren Filmen- immer Menschen welche diese nicht kennen und sich durch ein Foto einen ersten Eindruck machen können. Im besten Fall nutzt man eine selbst erstellte Fotografie der DVD.
Ohne die Text- und Bildzitate wäre z.b. das Netz sehr viel leerer und überschaubarer. Es dürften keine Rezensionen von Produkten veröffentlicht werden und man dürfte über keine Dinge berichten, da z.b. der Name eines Make- up- Döschens eine Wortmarke und die Dose an sich eine Bildmarke ist.
Ich hoffe etwas Licht ins komplizierte deutsche Recht gebracht zu haben.
Der Artikel stellt keinerlei Rechtsberatung dar und kann erhebliche Fehler aufweisen.
Wer näheres über das Bildzitat erfahren möchte, hier noch einmal der kürzlich veröffentlichte Link des Rechtsanwaltes Schwenke!
Weitere Links:
Wikipedia- Bildzitat
Recht am Bild- Das Bildzitat als Sonderfall der Zitierfreiheit
irights- Zitieren im World Wide Web
In unserem Gesetz sind Bild- sowie Textzitate glücklicherweise erlaubt und stellen für mich auch ein Recht auf Pressefreiheit dar. Nichtsdestotrotz darf man keine Bilder stehlen oder abseits des Gesetzes veröffentlichen.
Unter den abfotografierten Gegenständen war deshalb eine verlinkte Seite als Hinweis angebracht, wo ihr grob nachlesen könnt, was erlaubt ist und was nicht.
Ich möchte das Recht auf Bildzitate kurz erklären.
Fall 1: Foto einer Frau, darunter der Satz: "Mrs. Combe ist scheiße."
Es ist gesetzlich verboten ein Bild von einer anderen Person ohne deren schriftliche Erlaubnis hochzuladen. Bei diesem Fall greift das Recht des Bildzitates nicht, da man die Behauptung (so strafbar sie auch sei) ohne das Foto hätte tätigen können.
Fall 2: Foto einer DVD, darunter der Satz "Der Film ist gerade erschienen."
Dieser Fall sieht anders aus. Das Foto ist mit der Aussage über die Neuerscheinung eng verbunden und notwendig, um darüber berichten zu können, denn es gibt- auch bei älteren Filmen- immer Menschen welche diese nicht kennen und sich durch ein Foto einen ersten Eindruck machen können. Im besten Fall nutzt man eine selbst erstellte Fotografie der DVD.
Ohne die Text- und Bildzitate wäre z.b. das Netz sehr viel leerer und überschaubarer. Es dürften keine Rezensionen von Produkten veröffentlicht werden und man dürfte über keine Dinge berichten, da z.b. der Name eines Make- up- Döschens eine Wortmarke und die Dose an sich eine Bildmarke ist.
Ich hoffe etwas Licht ins komplizierte deutsche Recht gebracht zu haben.
Der Artikel stellt keinerlei Rechtsberatung dar und kann erhebliche Fehler aufweisen.
Wer näheres über das Bildzitat erfahren möchte, hier noch einmal der kürzlich veröffentlichte Link des Rechtsanwaltes Schwenke!
Weitere Links:
Wikipedia- Bildzitat
Recht am Bild- Das Bildzitat als Sonderfall der Zitierfreiheit
irights- Zitieren im World Wide Web